
Für Hausverwaltungen: ein Anruf, ein Ansprechpartner, alles geregelt
Sie verwalten Objekte – wir kümmern uns um deren Leitungen. Zuverlässig im Notfall, planbar in der Wartung, transparent in der Abrechnung.
Verstopfte Fallstränge im Mehrfamilienhaus, Rückstau in der Tiefgarage, wiederkehrende Beschwerden aus derselben Wohnung: Als Hausverwaltung in Ulm und Umgebung brauchen Sie einen Partner, der solche Themen eigenständig, dokumentiert und ohne ständige Rückfragen löst. Genau so arbeiten wir.
Was Hausverwaltungen an uns schätzen:
- Direkter Draht für Ihre Mieter im Notfall: Auf Wunsch nehmen wir Notrufe aus Ihren Objekten direkt an und informieren Sie strukturiert im Nachgang.
- Turnusreinigung der Grund- und Fallleitungen: geplant, erinnert, durchgeführt und dokumentiert – Sie müssen an nichts denken.
- Belastbare Dokumentation: Einsatzberichte, Fotos und TV-Videos, die Sie gegenüber Eigentümern und in der Eigentümerversammlung souverän vertreten können.
- Klare Abrechnung pro Objekt – umlagefähig aufbereitet und ohne Kleingedrucktes.
- Ursachen statt Symptome: Bei wiederkehrenden Verstopfungen klären wir per Kamera die Ursache und schlagen die wirtschaftlichste dauerhafte Lösung vor.
Ob einzelnes Objekt in der Ulmer Weststadt oder kompletter Bestand über mehrere Gemeinden: Wir machen Ihnen gern ein Angebot für Wartung und Notdienstbereitschaft – ein kurzes Gespräch genügt.
Besonders gefragt bei Hausverwaltungen

Rohrreinigung
Verstopfte Rohre schnell und gründlich frei – vom Waschbecken bis zur Grundleitung.
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Kanalreinigung
Hochdruckspülung für Kanäle und Grundleitungen – gegen Ablagerungen, Wurzeln und Verstopfung.
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Kamera-Inspektion
TV-Untersuchung von Rohren und Kanälen – Schäden sichtbar machen, ohne aufzugraben.
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Kanalsanierung
Defekte Leitungen grabenlos sanieren – mit Inliner- und Kurzliner-Verfahren.
Mehr erfahrenWie ein Auftrag bei uns abläuft
Sie haben nicht das Problem – Sie haben den Anruf des Mieters. Deshalb ist unser Ziel, Ihnen die Sache vollständig abzunehmen, statt Sie zum Koordinator zwischen Mieter, Handwerker und Eigentümer zu machen.
- Direkter Draht zum Mieter. Geben Sie uns die Kontaktdaten, wir stimmen den Termin selbst ab. Sie bekommen die Rückmeldung, wenn erledigt ist – nicht drei Anrufe dazwischen.
- Zugang klären wir vorab. Wo liegt der Schacht, wer hat den Kellerschlüssel, ist die Tiefgarage befahrbar? Diese Fragen stellen wir am Telefon, nicht erst vor verschlossener Tür.
- Ein Ansprechpartner statt Warteschleife. Auch nachts und am Wochenende.
- Freigabegrenze nach Absprache. Bis zu einem mit Ihnen vereinbarten Betrag arbeiten wir ohne Rückfrage; darüber rufen wir an. Das erspart Ihnen Freigaben für Kleinbeträge und uns Wartezeiten vor Ort.
Die Frage, die immer kommt: wer zahlt?
Bei Mehrparteienhäusern entscheidet sich das meist daran, wo die Verstopfung saß. Sitzt sie in der Anschlussleitung einer einzelnen Wohnung und ist auf deren Nutzung zurückzuführen, ist die Zuordnung eine andere, als wenn der gemeinsam genutzte Fallstrang oder die Grundleitung betroffen war. Diese Unterscheidung können wir nicht juristisch für Sie treffen – aber wir können sie belegen: Wir dokumentieren, an welcher Stelle wir gearbeitet haben, was wir vorgefunden haben und, wo sinnvoll, mit Aufnahmen der Kamerabefahrung. Das ist die Grundlage, mit der Sie gegenüber Eigentümern und Mietern argumentieren können, statt zu vermuten. Zur Rechtslage im Überblick: Rohrverstopfung in der Mietwohnung.
Turnusreinigung: der Ausweg aus der Notdienstschleife
Wenn dieselbe Wohnung, derselbe Strang, dasselbe Objekt mehrmals im Jahr auffällt, ist das kein Zufall und kein Nutzerfehler – es ist ein Zustandsproblem der Leitung. Drei Notdiensteinsätze im Jahr kosten regelmäßig mehr als eine planbare Reinigung, und sie kosten Sie zusätzlich Zeit und Nerven mit Beschwerden.
Für eine Eigentümerversammlung liefern wir Ihnen auf Wunsch die Entscheidungsgrundlage: Befund der Kamerabefahrung, Einschätzung der Ursache, Kostenrahmen für die planbare Variante gegenüber den bisherigen Einzeleinsätzen. Damit steht in der Vorlage etwas Belastbares statt „der Handwerker meint".
Abrechnung
Sie bekommen die Rechnung objektbezogen und nachvollziehbar aufgeschlüsselt – Anfahrt, Arbeitszeit, eingesetzte Technik, Entsorgung getrennt ausgewiesen. Was davon im Einzelfall auf Mieter umgelegt werden kann, entscheidet Ihre Abrechnung und der jeweilige Vertrag; unsere Aufgabe ist es, die Positionen so darzustellen, dass diese Zuordnung überhaupt möglich ist. Bei mehreren Objekten fassen wir auf Wunsch zusammen.
Häufige Fragen
Können Mieter Sie direkt anrufen?
Ja, wenn Sie das möchten: Wir vereinbaren mit Ihnen, welche Einsätze wir direkt annehmen dürfen und ab welchem Umfang wir Ihre Freigabe einholen. Sie behalten die Kontrolle, sparen aber die Weiterleitungsschleifen.
Wie helfen Sie bei wiederkehrenden Verstopfungen in einem Objekt?
Wir gehen der Ursache auf den Grund: TV-Inspektion des betroffenen Strangs, Befundbericht mit Video und eine klare Empfehlung – von der geänderten Nutzung bis zur punktuellen Sanierung. Das beendet die Endlosschleife aus Notdiensteinsätzen.
Unterstützen Sie bei Versicherungsfällen?
Ja. Unsere Einsatz- und Schadensdokumentation ist so aufgebaut, dass Sie sie direkt bei der Gebäudeversicherung einreichen können.
Stimmen Sie Termine direkt mit dem Mieter ab?
Ja, das ist der Regelfall. Geben Sie uns die Kontaktdaten, wir vereinbaren den Termin selbst und melden zurück, wenn erledigt ist. Sie sollen den Anruf des Mieters weitergeben können, nicht koordinieren müssen.
Können wir eine Freigabegrenze vereinbaren?
Ja. Bis zu einem mit Ihnen abgestimmten Betrag arbeiten wir ohne Rückfrage, darüber rufen wir an. Das erspart Ihnen Freigaben für Kleinbeträge und uns Wartezeit vor Ort.
Können Sie belegen, wo die Verstopfung saß?
Ja. Wir dokumentieren die Arbeitsstelle, den Befund und auf Wunsch mit Aufnahmen der Kamerabefahrung. Die juristische Zuordnung treffen wir nicht – aber wir liefern die Tatsachengrundlage, mit der Sie gegenüber Eigentümern und Mietern argumentieren können.
Wir haben ein Objekt mit ständigen Problemen – was raten Sie?
Erst die Ursache klären, dann entscheiden. Mehrfach im Jahr dieselbe Leitung ist ein Zustandsproblem, kein Nutzerfehler. Für die Eigentümerversammlung liefern wir Befund, Ursacheneinschätzung und einen Kostenvergleich zwischen planbarer Reinigung und den bisherigen Einzeleinsätzen.